Bei Verspätungsschäden werden als Nachweis benötigt (falls zutreffend):- fristgerechte, schriftliche Schadenmeldung/Haftbarhaltung
- unterschriebene Stundenzettel der wartenden Mitarbeiter
- Mehrkostenrechnungen von Entladetechnik (Kran und sonstigen Mietgeräten)
- Auftragsbestätigung zu den jeweiligen Mietgeräten
- Mehrkostenrechnung von externen Monteurfirmen
- Hotelrechnungen für zusätzliche Übernachtung
Bei Transportschäden werden als Nachweis benötigt (falls zutreffend):- fristgerechte, schriftliche Schadenmeldung/Haftbarhaltung
- Fotos der Beschädigung vor der Entladung (bei offensichtlichem Schaden)
- Fotos von der Beladung vor der Abfahrt
- Reparaturbericht
- Rechnungen von beschafften Ersatzteilen
- Rechnung von Reparatur durch externes Unternehmen
- Handelsrechnung über die gesamte Sendung
FAQ – Häufig gestellte Fragen:
Was passiert nach der Schadensmeldung? Nach Eingang der Schadensmeldung wird unser Team den Fall prüfen und sich zur weiteren Bearbeitung mit dir in Verbindung setzen. Die Bearbeitungszeit kann je nach Einzelfall variieren.
An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden? Für Rückfragen stehen wir Dir jederzeit zur Verfügung. Kontaktiere uns bitte per E-Mail an:
m.padberg@fmeuropa.deAusschluss der Haftung?: Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Schaden durch den Absender (z.B. durch unzureichende Verpackung), durch höhere Gewalt oder durch die natürliche Beschaffenheit der Güter verursacht wurde.
Ebenso sind Schäden ausgeschlossen, die durch die KFZ Haftpflichtversicherung des Transportunternehmers abgedeckt sind (z.B. beschädigte Zäune, Masten, Tore etc). Hier vermitteln wir natürlich die Kontaktdaten, damit die Versicherung des eingesetzten Transportunternehmer den Schaden regulieren kann.
Wie sind die Haftungsgrenzen?
Lieferfristüberschreitung national = 3-fache Fracht
international 1-fache Fracht
Beschädigung oder Verlust der Ware: 8,33 SZR pro KG
Siehe auch HGB ab § 423 bis 438:
https://dejure.org/gesetze/HGB/423.html
Mit einer zusätzlichen
Transportversicherung bist du immer
perfekt abgesichert. Infos dazu erhalst Du direkt von unserem Team oder unter https://www.fmeuropa.de/leistungen#transportversicherung
Wichtig: Zeige den Schaden rechtzeitig an. Es gelten folgende Gesetze:
HGB § 438 Schadensanzeige
(1) Ist ein Verlust oder eine Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar und zeigt der Empfänger oder der Absender dem Frachtführer Verlust oder Beschädigung nicht spätestens bei Ablieferung des Gutes an, so wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert worden ist. Die Anzeige muss den Verlust oder die Beschädigung hinreichend deutlich kennzeichnen.
(2) Die Vermutung nach Absatz 1 gilt auch, wenn der
Verlust oder die
Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und nicht innerhalb von
sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.
(3) Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Empfänger dem Frachtführer die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb von einundzwanzig Tagen nach Ablieferung anzeigt.
(4) Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist in Textform zu erstatten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
(5) Werden Verlust, Beschädigung oder Überschreitung der Lieferfrist bei Ablieferung angezeigt, so genügt die Anzeige gegenüber demjenigen, der das Gut abliefert.